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USA: Zum Tode verurteilte Frau nach gescheiterter Hinrichtung bewusstlos

4 hours ago 11

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Die 50-jährige Christa Pike befindet sich nach dem gescheiterten Hinrichtungsversuch in Tennessee weiter in kritischem Zustand. Sie hat zuvor zwei Giftspritzen überlebt.

Quelle: DIE ZEIT, dpa, Aktualisiert am 3. Oktober 2026, 1:15 Uhr

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Christa Pike Hinrichtung Tennessee Todesstrafe
Eine Medienbeobachterin berichtet über den Fall: Schon vor dem gescheiterten Versuch war der Vollzug von Christa Pikes Hinrichtung gestoppt worden. © DENNY SIMMONS /​ THE TENNESSEAN/​via REUTERS

Die zum Tode verurteilte US-Amerikanerin Christa Pike befindet sich nach ihrer gescheiterten Hinrichtung im US-Bundesstaat Tennessee laut ihren Anwälten weiter in kritischem Zustand. Pike werde in einem Krankenhaus in Nashville künstlich beatmet, schrieben ihre Anwälte in einem Gerichtsantrag vom Freitag.

Pike hatte am Mittwochabend mit einer Giftspritze hingerichtet werden sollen, überlebte allerdings zwei Injektionen und wurde in eine Klinik gebracht. Das Krankenhauspersonal arbeite daran, ihr Leben zu retten und das injizierte Mittel Pentobarbital aus ihrem Körper zu entfernen, teilten die Anwälte weiter mit.

Pikes Anwälte gehen von medizinischem Fehler aus

Pikes Verteidiger vermuten einen fehlerhaften Venenzugang hinter den Komplikationen. Die mit der Hinrichtung betrauten Personen hätten etwa eine Stunde erfolglos versucht, einen intravenösen Zugang zu legen. »Ich zählte allein in ihrem linken Arm mindestens sieben Nadeln«, teilte Randy Spivey, einer der Anwälte Pikes, am Donnerstag mit. Laut Gerichtsantrag war eine der Nadeln beim Herausziehen um 90 Grad verbogen.

Die Anwälte der zum Tode Verurteilten sprechen von Blasen und Verbrennungen rund um die Einstichstellen der Spritzen. Während der Prozedur habe man Pike laut dem Gerichtsantrag weinen gehört. Sie habe gesagt, ihr Arm fühle sich an, als würde er platzen, und gefragt, ob dies normal sei, hieß es.

Das zuständige Personal bemerkte nach Darstellung der Anwälte offenbar nicht, dass das Gift »ganz oder teilweise« in das umliegende Gewebe statt in Pikes Venen gelangte. So wurde entschieden, der verurteilten Mörderin eine weitere Dosis Pentobarbital zu verabreichen. Während der Hinrichtung habe sich ihr rechter Arm laut ihren Anwälten violett verfärbt.

Tennessees Gouverneur Bill Lee ordnete nach dem Vorfall eine unabhängige Untersuchung an. Er setzte zudem die für dieses Jahr geplanten Hinrichtungen in seinem Bundesstaat aus. Es ist offen, ob und unter welchen Bedingungen der Staat noch einmal versuchen könnte, das Todesurteil zu vollstrecken.

Hinrichtung hat für Aufregung gesorgt

Der Fall hatte schon vor der gescheiterten Hinrichtung Aufsehen erregt, weil der Bundesstaat Tennessee damit zum ersten Mal seit 200 Jahren wieder ein Todesurteil ‌an ⁠einer Frau vollstrecken wollte. ​Der Hinrichtung war dann ein Rechtsstreit vorausgegangen: Kurz vor dem Vollzug hatte ein Gericht die Todesstrafe gestoppt. Dann gab der Supreme Court einem Eilantrag der Gefängnisbehörde von Tennessee statt und setzte damit den von einer unteren Instanz verhängten Vollstreckungsstopp außer Kraft.

Pike hatte gestanden, im Januar 1995 im Alter von 18 Jahren eine damals 19-jährige Mitschülerin ​in Knoxville ermordet zu haben. Zusammen mit ihrem damaligen Freund und einer dritten ‌Person hatte sie das Opfer ‌den Ermittlungen zufolge in ein Waldgebiet gelockt, gefoltert ​und getötet. Pike war für die Tat vor 30 Jahren zum Tode verurteilt worden. Ihr Freund erhielt eine lebenslange Haftstrafe.

Pikes Anwälte hatten bei ihrem Gnadengesuch vor der Hinrichtung argumentiert, die psychischen Probleme der Frau und eine Vorgeschichte schweren sexuellen Missbrauchs seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. »Ich war eine psychisch kranke 18‑Jährige. Es hat Jahre gedauert, bis mir überhaupt die Schwere meiner Tat bewusst wurde«, sagte Pike in einer Stellungnahme, die ihrem Gnadengesuch beigefügt war. »Es widert mich heute an, wenn ich daran denke, dass ich zu einem solchen Verbrechen fähig war.«

Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International und Experten der Vereinten Nationen hatten einen Stopp der Hinrichtung gefordert. »Wir vertreten den Standpunkt, dass es die Todesstrafe nicht geben sollte«, sagte der Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres auf eine entsprechende Frage von Journalisten.

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