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Jens Spahn mahnt SPD: Vereinbarung zur Arbeitszeit muss gelten

3 days ago 3

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Wochenarbeitszeit

Spahn drängt die SPD zu Taten

Aktualisiert am 14.06.2026 - 14:30 UhrLesedauer: 2 Min.

Bundestag mit Regierungserklärung von Bundeskanzler MerzVergrößern des Bildes

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU, r), Jens Spahn (CDU, M), CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender im Bundestag, und Matthias Miersch, SPD-Fraktionsvorsitzender, sprechen im Plenarsaal im Bundestag. (Quelle: Michael Kappeler/dpa/dpa-bilder)

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag eine Reform des Arbeitszeitgesetzes festgeschrieben. Nun fordert Unionsfraktionschef Spahn vom Koalitionspartner, die Abmachung einzuhalten.

Unionsfraktionschef Jens Spahn hat die SPD aufgefordert, die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Reform des Arbeitszeitgesetzes umzusetzen. Der CDU-Politiker verlangt mehr Spielraum bei der Wochenarbeitszeit, um die Wirtschaft anzukurbeln. Das sagte Spahn der "Bild am Sonntag".

Als Beispiel nannte Spahn den Umgang mit Ruhezeiten im Alltag: "Bei der Wochenarbeitszeit ist es doch etwas ganz Lebenspraktisches: Wenn Sie dienstlich um 23 Uhr noch eine E-Mail schreiben, dann dürfen Sie morgens gar nicht so früh wieder anfangen, die nächste zu schreiben." Das sei nach heutigem Arbeitsschutzrecht an vielen Stellen eigentlich gar nicht erlaubt. Spahn betonte aber: "Wenn das Arbeitgeber und ihre Beschäftigten flexibel regeln wollen, gibt es trotzdem immer noch Schutz. Und diese Flexibilität haben wir vereinbart, Union und SPD."

Koalition will Wochenarbeitszeit einführen

An die Adresse der SPD gerichtet sagte er: "Ich gehe davon aus, dazu steht die SPD, wie wir ja auch zu den Teilen stehen, die uns schwerfallen, siehe Rente."

Konkret haben Union und SPD vereinbart, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz zu verankern. Die Regelung solle auch der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen. Die Ausgestaltung solle im Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erfolgen.

Die geplante Reform ist umstritten: Arbeitgeber fordern mehr Flexibilität und Deregulierung, Gewerkschaften lehnen die Pläne ab. Nach geltendem Recht darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten, unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu zehn Stunden möglich. Nach Arbeitsende gilt eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden, die in bestimmten Branchen wie Krankenhäusern, Verkehrsbetrieben oder Gaststätten auf zehn Stunden verkürzt werden kann.

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